Was vom Beschäftigtendatenschutz übrig bleibt nach EUGH - Auswirkungen auf die Grundlagen
09:00 bis etwa 14:30 Uhr
Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht in Frechen. Zertifizierter externer DSB
Nachfolgend erhalten Sie den Stand vor dem Urteil vom 30.3.2023, Aktenzeichen C-34/21 des Gerichtshofes der Europäischen Union.
Besprechen werden wir, was tatsächlich noch übrig bleibt und wie die Auswirkungen auf die Grundlagen des deutschen Beschäftigtendatenschutzes sind.
Der Schutz personenbezogener Daten und somit datenschutzrechtliche Fragestellungen spielen auch im Bereich der Personalarbeit eine immer stärkere Rolle. Zudem stellen sich vermehrt datenschutzrechtliche Fragen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – sei es die Geltendmachung von Betroffenenrechten, die innerbetriebliche Mitbestimmung beim Einsatz von IT oder das Sonderkündigungsrecht des Datenschutzbeauftragten. Dieses Seminar soll Ihnen einerseits einen Überblick über das geltende Recht des Beschäftigtendatenschutzes geben und andererseits aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes darstellen.
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit im Beschäftigungsverhältnis
Arbeitgeber als verarbeitende Stelle / gemeinsame Personalarbeit
Der Betriebsrat / Verantwortlichkeit und Aufgaben
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
Die Grundprinzipien des Datenschutzes (Art. 5 DSGVO) & Accountability
Erlaubnistatbestände im Überblick
Generalklausel des § 26 BDSG
Sonderkonstellation Aufdeckung von Straftaten
Allgemeine Grundsätze & Einwilligung im Arbeitsverhältnis
Kollektive Vereinbarungen
Sonderfragen bei der Anbahnung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses
Personalbeschaffung
New Work & Home Office
Mitarbeiterüberwachung
Gesundheitsdaten
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Aktuelle Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutzt
Arbeitnehmerüberwachung
Der Auskunftsjoker
Sonderkündigungsschutz von DSB & Interessenkonflikte
sonstiges
