Multimodalrecht
10:00 bis etwa 15:30 Uhr
Das Multimodalrecht ist eines der Kerngebiete des Transportrecht. Es handelt sich dabei um diejenigen Regelungen, die gleich einem Relaissystem bestimmen, welches Regelungswerk im Falle eines Multimodaltransportes, mithin eines Transportes mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln (z.B. Lkw und Seeschiff), auf den Transportvertrag und insbesondere die Haftung des Frachtführers zur Anwendung kommt. Da Transporte in der heutigen arbeitsteiligen Welt häufig mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln (multimodal) und auch grenzüberschreitend durchgeführt werden, müssen sich Rechtsanwender des Transportrechts beinahe täglich mit Fragen des Multimodalrechts auseinandersetzen. Im Seminar wird beleuchtet, wann von einem Multimodaltransport auszugehen ist, welche multimodalen Aspekte in unimodalen Regelungswerken behandelt werden, welche Konsequenzen sich aus den verschiedenen Weichenstellungen des Multimodalrechts ergeben und wie die einzelnen Teilstrecken voneinander abzugrenzen sind. Das Seminar richtet sich vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Speditions- und Transportrecht, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Rechts- und Versicherungsabteilungen von Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen und von Versicherern.