Die wirksame Honorarvereinbarung über privatärztliche Leistungen einschl. IGeL

Die wirksame Honorarvereinbarung über privatärztliche Leistungen einschl. IGeL

-       Ankündigung von Honorarvereinbarungen im Behandlungsvertrag
-       Aufklärung der Patienten und Dokumentation
-       Voraussetzungen einer wirksamen Honorarvereinbarung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
-       Bezugnahme auf IGEL und deren schriftliche Vereinbarung
-       Beispiele für die Anwendung im Praxisalltag
-       Direkte und analoge Anwendung der Gebührenziffern und der Steigerungssätze
-       Folgen von Verstößen

Honorarvereinbarungen mit Patienten über 3,5 Steigerungssatz hinaus und Einbindung von Analogziffern nach GOÄ– gewusst wie!

Aufgrund des Fortschritts der Medizin, individueller Behandlungswünsche der Patienten und steigender Kosten wird immer häufiger auf Honorarvereinbarungen zwischen Arzt und Patient gesetzt, um den Umsatz in der Praxis zu erhöhen und die Kosten der Behandlungen wirtschaftlich abzubilden.
Die Gebührenordnung für Ärzte öffnet den Weg für individuelle Honorarvereinbarungen.
Allerdings stellt sich in der Praxis sehr häufig heraus, dass diese weder dem Inhalt noch der Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Daraus folgt eine nicht eintreibbare, da unwirksame, Honorarrechnung und im schlimmsten Fall der Vorwurf des Abrechnungsbetruges.

Mit dem Gang durch die GOÄ werden die gesetzlichen Voraussetzungen gezeigt und erörtert, wie eine individuelle Honorarvereinbarung zu schließen ist und wie Ärzte einzelfallabhängig mit einer Vielzahl von Patienten verfahren können.